Motorrad-Führerschein – B196

Klasse B mit Schlüsselzahl B196

Seit 2020 gibt es die Möglichkeit mit der Führerscheinklasse B über die Erweiterung B196 auch kleinere Motorräder zu fahren. Für die Ergänzung der Klasse B um den Eintrag der Schlüsselzahl B196 ist Theorie und Praxis notwendig, aber keine Prüfung. Es handelt sich um eine Erweiterung zum PKW-Führerschein ohne Prüfung, die mit Einschränkungen gleich der Klasse A1 ist.

Die wichtigsten Details zur Motorrad-Erweiterung B196

  • Berechtigt ein Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu maximal 125 cm³, einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg zu fahren.
  • Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B handelt, ist der Vorbesitz vorausgesetzt. Die Klasse B Fahrerlaubnis muss außerdem bereits 5 Jahre vorliegen.
  • Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren.
  • Fahrerschulung durch qualifizierten Fahrlehrer.
  • B196 Erweiterung gilt nur in Deutschland.

Motorrad fahren mit B196 – Ausbildung

Die Erweiterung B196 kann ohne Prüfung erfolgen, aber nicht ohne die theoretische und praktische Ausbildung durch einen Fahrlehrer. Sie müssen an 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Theorie (Motorradunterricht) und 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Praxis teilnehmen.

Ist die Ausbildung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrem zuständigen Straßen-Verkehrsamt zusammen mit einem biometrischen Passbild einreichen.

Die Eintragung der Erweiterung B196 entspricht dann der regulären Motorrad-Führerschein Klasse A1. Allerdings gelten einige Einschränkungen: Ein entsprechendes Kraftrad darf nur in Deutschland gefahren werden und ein Aufstieg in eine nächsthöhere Motorrad-Führerschein Klasse ist nicht möglich (Aufstieg A2 und zwei Jahre später auf Klasse A geht nur mit Vorbesitz der Klasse A1).